Der Senatsvorstand entscheidet gemäss Art. 4 der Statuten über die Aufnahme eines neuen Mitglieds, dies in der Regel anlässlich der nächsten Vorstandssitzung. Dazu wird zusätzlich ein Kurz-CV benötigt; bitte dieses an saphw@saphw.ch schicken. Die Rechnung für den Mitgliederbeitrag wird per E-Mail nach der jährlichen Generalversammlung verschickt. Diese findet jeweils im April statt.
Mitgliederkategorien und -beiträge 2018:
- Kollektivmitglieder (Statuten Art. 5): Fachgesellschaften, -verbände, akad. Institutionen etc. Beitrag wird individuell festgelegt.
- Fördermitglieder (Statuten Art. 6): Natürliche oder Juristische Personen; Pharmazeuten, Apotheker, Studierende der Pharmazie (ab BSc), Wissenschafter anderer Fachrichtungen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, die auf dem Gebiet pharmazeutisch relevanter Wissenschaften arbeiten; Juristische Personen, die im Bereich der pharmazeutischen Forschung tätig sind. Beitrag CHF 50.00, Studierende CHF 25.00.
- Korrespondierende Mitglieder (Statuten Art. 7): Personen, die sich um die pharmazeutischen Wissenschaften verdient gemacht haben. Beitragsfrei.
- Fellows und Ehrenmitglieder (Statuten Art. 8): beitragsfrei, freiwillige Beiträge willkommen.
Update-Formular für Mitglieder-Datenbank: siehe Attachment
(nur für interne Zwecke, Datenschutz gewährleistet)
Faltprospekt für Antrag Mitgliedschaft: siehe Attachment